Masern-Impfpflicht ab 1.3.20!
Ab dem 1.3.2020 gilt das neue Gesetz. Dieses schreibt die Masern-Impfung für alle Menschen, die nach 1970 geboren sind, verpflichtend vor. Nachweise müssen z.B. Schulen und Kindergärten bei den Kindern überprüfen.
Außerdem gilt, dass Menschen, die im Gesundheitswesen, in Schulen, Hochschulen, Kindergärten etc. arbeiten, einen Schutz gegen Masern nachweisen müssen – entweder über einen Bluttest (muss selbst bezahlt werden, ca 20-30 Euro) oder über den Impfpass (zwei Impfungen!), manchmal wird auch ein ärztliches Attest (kostenpflichtig) erforderlich sein. Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden kann (Schwangere, schwere Immunschwäche), braucht ebenfalls voraussichtlich ein Attest. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dies bei seinen Angestellten zu überprüfen.
Es gilt eine Übergangsfrist von 1,5 Jahren, bis dies verpflichtend umgesetzt werden muss.
Bitte warten Sie nicht so lang, sondern vereinbaren Sie einen Termin, um Ihren Impfschutz überprüfen zu lassen! Es ist absehbar, dass zum Ende der Übergangsfrist Impfstoff und ärztliche Kapazität zu diesem Thema knapp werden könnten…
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